Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Spreewälder Seecamping Briesensee

Betreiber: Spreewälder Seecamping Briesensee GmbH
Am See 2 15913 Neu Zauche OT Briesensee

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Buchungen und Verträge von Unterkünften und Stellplätzen im Spreewälder Seecamping Briesensee, Am See 2 in 15913 Neu Zauche OT Briesensee.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Tiny Häuser
  • Wohnmobilstellplätze
  • Premium-Stellplätze
  • Touristenstellplätze
  • Saisonstellplätze
  • Dauerstellplätze.

Mit der Buchung oder der Inanspruchnahme von Leistungen erkennt der Gast diese AGB sowie die Haus- und Platzordnung an.

Auf die Geltung der Campingplatzordnung wird ausdrücklich verwiesen, sie gilt als Bestandteil der AGBs.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Campingplatz hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss und Buchungen

Die Darstellung der Stellplätze, Mietunterkünfte und sonstigen Leistungen auf der Webseite, in Prospekten oder ähnlichen stellt kein verbindliches Angebot des Campingplatzes dar.

Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Betreibers oder durch einen Dritt-Anbieter (z. B. Booking) zustande.

Buchungen können erfolgen:

  • online
  • telefonisch
  • per E-Mail
  • persönlich vor Ort.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung
(Reservierungsbestätigung) des Campingplatzes an den Gast zustande.

Der Betreiber behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Sonderwünsche des Gastes sind nur verbindlich, wenn sie vom Campingplatz
schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden, telefonische Auskünfte oder anderweitige Zusicherungen sind nur bei Bestätigung in Textform wirksam.
Der Campinggast hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Eine Weiter- oder Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet. Dem Campingplatz am Briesensee steht insofern das Recht zu, dem Campinggast einen Stellplatz zuzuweisen. Ansprüche des Campinggastes sind ausgeschlossen, sofern ein bestimmter angemieteter Stellplatz im Reisezeitraum nicht zur Verfügung steht.

Buchungen können persönlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Webseite erfolgen. Der Campinggast bietet dem Campingplatz am Briesensee mit der Anmeldung den Abschluss eines Stellplatzmietvertrages an. Ein solcher Vertrag kommt jedoch erst mit der Annahme der Buchung durch den Campingplatz am Briesensee sowie die Erteilung einer Buchungsbestätigung in Textform zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem Online-Buchungssystem.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise, die auf der Preisliste des Campingplatzes oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen sind.

Die Preise verstehen sind in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kurtaxen oder sonstige lokale Abgaben sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Preis enthalten und werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

Der Campingplatz behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder andere staatliche Abgaben ändern.

Soweit nicht anders vereinbart gilt:

Unterkünfte

  • 20 % Anzahlung bei Buchung
  • Restzahlung spätestens bei Anreise.

Camping- und Stellplätze

  • 100 % Anzahlung bei Buchung.

Die Zahlungsmodalitäten sind in der Buchungsbestätigung geregelt.

Der Betreiber ist berechtigt, bei kurzfristigen Buchungen die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages zu verlangen.

Der Campinggast hat spätestens bei der Anmeldung am Tag der Anreise die Stellplatzgebühr sowie die sonstigen Gebühr laut Preisliste für den gebuchten Reisezeitraum in voller Höhe an der Rezeption zu zahlen. Die Zahlung sonstiger in Anspruch genommener Leistungen ist spätestens am Abreisetag fällig.

4. Stornierungsbedingungen für Unterkünfte

Ein Rücktritt muss schriftlich oder per Mail erfolgen.

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 10 Tage vor Anreise: kostenfreie Stornierung
  • ab 9 Tage vor Anreise: 70 % des gebuchten Reisepreises.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Stornierungsbedingungen für Camping- und Stellplätze

(Wohnmobilstellplätze, Premium-Stellplätze, Touristenstellplätze)

Ein Rücktritt muss schriftlich oder per Mail erfolgen.

Es gelten folgende Bedingungen:

bis 21 Tage vor Anreise,

es wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 30,00 € berechnet.

20 Tage oder weniger vor Anreise,

die geleistete Anzahlung in Höhe von 70 % des Rechnungsbetrages verbleibt beim Campingplatz.

Dies gilt auch für Buchungen, die innerhalb von 20 Tagen vor Anreise vorgenommen und anschließend storniert werden.

6. An- und Abreise

Die Anreisezeiten werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Der Gast ist verpflichtet, eine verspätete Anreise rechtzeitig anzukündigen.

Ohne Mitteilung kann der Betreiber die gebuchte Unterkunft oder den Stellplatz anderweitig vergeben.

Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Campinggast hat bei der Anmeldung die Personalausweise bzw. Reisepässe aller angemeldeten Personen vorzulegen. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person gestattet, die eine schriftliche Einverständniserklärung sowie einen Nachweis zur Übertragung der Aufsichtspflicht (§ 1 Abs. 1 Nr.4 JuSchG) des bzw. der Erziehungsberechtigten vorlegen kann. Die entsprechenden Erklärungen sowie eine Kopie des Personalausweises des bzw. der Erziehungsberechtigten des Kindes/ Jugendlichen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung zwingend vorzulegen.

Die Nutzung des gemieteten Stellplatzes zu Übernachtungszwecken ist nur den angemeldeten Personen gestattet. Besucher des Campinggastes müssen angemeldet werden und sind verpflichtet, das Besucherentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.

Die Nutzung der Abstellplätze sowie der dort ggf. aufgestellten Zelte, Wohn- und Reisemobile zu längerfristigen Wohnzwecken ist nicht zulässig. Die Anmeldung eines Erst- oder Zweitwohnsitzes durch den Campinggast ist nicht gestattet.

Die Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes an Dritte sowie jede sonstige Gebrauchsüberlassung ist grundsätzlich untersagt, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Campingplatzes.

7. Dauercamping

Die Nutzung dient ausschließlich Erholungs- und Freizeitzwecken. Eine Nutzung als Haupt- oder Nebenwohnsitz ist nicht gestattet.

Nutzung der gemieteten Stellfläche/ Platzes zu Übernachtungszwecken ist nur den angemeldeten Personen gestattet.

Besucher des Campingplatzes müssen angemeldet werden und sind verpflichtet das Besucher Entgelt gemäß der jeweiligen Preisliste zu entrichten.

Der Gast ist verpflichtet, den ihm zugewiesenen Stellplatz oder die Mietunterkunft sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln und die Platzordnung des Campingplatzes einzuhalten. Die Platzordnung ist am Empfang ausgehängt und auf der Website einsehbar.

Der Gast ist verpflichtet, sich und seine Mitreisenden bei der Ankunft anzumelden und bei der Abreise abzumelden.

Der Gast ist für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden verantwortlich.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem darf nur auf den zugewiesenen Stellplätzen erfolgen.

Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz grundsätzlich untersagt, es sei denn, es sind dafür ausgewiesene und genehmigte Feuerstellen vorhanden. Grillen ist nur mit geeigneten Geräten und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen erlaubt.

Die Entsorgung von Abfällen darf nur in den dafür vorgesehenen Behältern erfolgen. Die Mülltrennung ist zu beachten.

Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

Haustiere sind auf dem Campingplatz grundsätzlich erlaubt, bedürfen jedoch der vorherigen Anmeldung. Der Gast ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich und hat sicherzustellen, dass andere Gäste nicht beeinträchtigt werden. Es gilt eine Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände.

Die Nutzung der sanitären Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

8. Hunde und Haustiere

Hunde sind auf dem gesamten Gelände willkommen.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Hunde sind jederzeit an der Leine zu führen.
  • Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Hundehalter zu beseitigen.
  • Hunde dürfen andere Gäste nicht belästigen oder gefährden.
  • Hunde sind in sämtlichen Unterkünften (Ferienhäuser, Tiny Häuser, Mobilheime, Bungalows) nicht gestattet.
  • Der Betreiber kann bei Verstößen die Unterbringung des Tieres untersagen.

Andere Haustiere bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.

9. Hausordnung

Die Campinggäste sind einander zur angemessenen Rücksichtnahme mit dem Ziel eines gedeihlichen Zusammenlebens verpflichtet. Zur Gewährleistung eines angenehmen Aufenthalts gelten folgende Regeln:

Nachtruhe

Die Nachtruhe gilt von:

22:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Während dieser Zeit sind:

  • Musik
  • laute Gespräche
  • Motorengeräusche
  • sonstige Lärmbelästigungen

zu vermeiden.

Rauchen

In sämtlichen Unterkünften besteht absolutes Rauchverbot.

Bei Verstößen können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

Sauberkeit

Unterkünfte und Stellplätze sind sauber und ordentlich zu halten.

Bei übermäßiger Verschmutzung können Sonderreinigungskosten erhoben werden.

Die gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen, insbesondere die sanitären Anlagen sind sorgsam zu behandeln und sauber zu halten. Sie können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung von allen Campinggästen genutzt werden.

Das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf gemeinschaftlichen Flächen ist nicht gestattet.

Das Ziehen von Gräben sowie jedes sonstige Einfrieden der Stellplätze ist nicht gestattet.

Kraftahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur im Schritttempo fahren; entsprechendes gilt für Fahrradfahrer, Tretroller und sonstige Fahrzeuge.

Abfälle sind unverzüglich in den dafür bereitgestellten Abfallbehältern am Eingang des Platzes unter Beachtung der örtlichen Vorgaben zur Mülltrennung zu entsorgen.

Das Entsorgen von Sperrmüll oder Sondermüll ist nicht gestattet. Abwässer sind an den Wasch- und Toilettenhäuschen in die dafür vorgesehenen Abflüsse zu leiten. Das Ausleeren sowie die Reinigung der Chemietoiletten dürfen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen erfolgen.

10. Platzordnung

Fahrzeuge

Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit.

Kinder und Fußgänger haben stets Vorrang.

Stromversorgung

Die Stromanschlüsse dienen ausschließlich der Versorgung von Campingfahrzeugen und Campingausrüstung.

Das Laden von Elektrofahrzeugen an den Stellplatzanschlüssen ist untersagt, sofern keine ausdrücklich dafür vorgesehenen Ladeeinrichtungen vorhanden sind.

Sicherheit

Offenes Feuer ist grundsätzlich verboten!

Besucher

Besucher müssen vor Betreten des Platzes an der Rezeption angemeldet werden.

Für Besucher können Gebühren gemäß aktueller Preisliste anfallen.

11. Haftung

Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden aus:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Für abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder, Boote sowie persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers vorliegt.

Das Baden im Briesensee sowie die Benutzung der Badestellen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, Stromausfall, Streik) verursacht werden, ist ausgeschlossen.

Der Campingplatz haftet nicht für Wertgegenstände, die der Gast auf dem Gelände oder in den Mietunterkünften belässt.

Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und die Nutzung

12. Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Gast:

  • gegen die Haus- oder Platzordnung verstößt,
  • andere Gäste erheblich stört und Personal beleidigt,
  • strafbare Handlungen begeht,
  • Missbrauch an Strom- und Wasserleitungen,
  • Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit,
  • die Sicherheit des Campingplatz gefährdet,
  • trotz Abmahnung wiederholt gegen die Regeln verstößt.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Bei Ende der Mietdauer hat der Campinggast den Stellplatz vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.

Setzt der Campinggast den Gebrauch des Stellplatzes nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

13. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des Spreewälder Seecampings Briesensee einsehbar.

Der Campingplatz am Briesensee ist berechtigt, auf dem Campingplatz Foto- und Videoaufnahmen durchzuführen. Sofern Personen auf den Aufnahmen identifizierbar sind, wird eine Veröffentlichung der Aufnahmen nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Campingplatz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Website einsehbar und am Empfang erhältlich.

15. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gilt die Verordnung über bauaufsichtliche Anforderungen an Camping- und Wochenendhausplätze im Land Brandenburg (BbgCWPV).

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Schwielochsee – Tourist GmbH.

Spreewälder Seecamping Briesensee GmbH
Am See 2
15913 Neu Zauche OT Briesensee
E- Mail info@spreewaelder-seecamping.de
Telefon-Nr.: 03546/7676
Stand: 10.06.2026